Glossar Schweizer Finanzen
Die wichtigsten Begriffe für Nettolohn, Vorsorge und Krankenversicherung in der Schweiz.
A
- AHV
- Alters- und Hinterlassenenversicherung — 1. Säule obligatorisch. Arbeitnehmerbeitrag: 5,3 % des Lohns (AHV/IV/EO).
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- ALV
- Arbeitslosenversicherung — 1,1 % + Solidaritätsbeitrag 0,5 % über dem Plafond CHF 148'200.
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B
- BVG
- Berufliche Vorsorge — 2. Säule. Beitrag nach Alter (7–18 % total), mindestens 50 % zu Lasten des Arbeitgebers.
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D
- DBSt
- Direkte Bundessteuer auf Einkommen — progressiver Bundestarif (DBG), in der ganzen Schweiz identisch.
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E
F
- Franchise
- Jährlicher Eigenbetrag vor Rückerstattung (300–2'500 CHF). Prämie umgekehrt proportional.
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- Familienquotient
- VD-Methode: Einkommen geteilt durch einen Quotient (1,8 Paar, 2,0+ mit Kindern).
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K
- KVG
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung — obligatorische Versicherung mit Franchisen und Selbstbehalt.
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P
S
- Säule 3 (3a)
- Private steuerlich abziehbare Vorsorge. Höchstbetrag 2026: CHF 7'258 (Angestellte) oder 20 % des Einkommens (Selbstständige).
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- Steuerfuss
- Gemeindesteuerkoeffizient auf die Kantonssteuer (in %). Bestimmt den Gemeindesteueranteil.
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- Selbstbehalt
- 10 % der verbleibenden Kosten nach Franchise, max. CHF 700/Jahr (Erwachsene) — KVG Art. 64.
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- Splitting
- Steuermethode für Paare: Steuer auf die Hälfte des Gesamteinkommens (GE, FR, JU, TI…).
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