1. Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge
Auf Ihrem Bruttolohn zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Lohn abgezogen:
- AHV / IV / EO: 5,3 % (Arbeitnehmeranteil)
- ALV: 1,1 % bis zur Obergrenze, danach Solidaritätsbeitrag
- BVG (2. Säule): je nach Alter zwischen 3,5 % und 9 % des koordinierten Lohns (gesetzliches Minimum)
2. Einkommenssteuer
Nach Abzug der Beiträge unterliegt das steuerbare Einkommen:
- Direkte Bundessteuer (DBSt) — progressiver Bundessteuertarif
- Kantons- und Gemeindesteuer — variiert stark je nach Kanton und Gemeinde (Steuerfuss)
Kantone mit tiefer Besteuerung (ZG, SZ, NW …) können bei gleichem Einkommen mehrere Tausend Franken mehr pro Jahr übrig lassen als ein Hochsteuerkanton.
3. Faktoren, die alles verändern
- Teilzeit: Beiträge und Steuern werden auf den effektiven Lohn berechnet
- Unterhaltsberechtigte Kinder: kantonale Steuerermässigungen
- Verheiratet / eingetragene Partnerschaft: gemeinsame Besteuerung in den meisten Kantonen
- Kirchensteuer: in einigen Kantonen, wenn Sie Mitglied einer anerkannten Kirche sind